Sanktionslisten- und PEP-Listen-Prüfung
Ein strukturiertes Compliance Management unterstützt Sie nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, es hilft Ihnen innerbetriebliche Prozesse zu optimieren.
Ihre Anforderungen
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Sanktionslistenprüfung
- Integration in Ihr SAP®
- Tagesaktuelle internationale Sanktionslisten
- Nutzung von internationalen PEP-Listen
- Import eigener Sanktionslisten
- Buchungskreis-spezifische Einstellungen für unterschiedliche Rechtsgebiete
- Dokumentation der Bearbeitung und Erstellung einer Akte
- Prüfung vorhandener Stammdaten
- transparenter Bearbeitungsstand mit Prüfmappe
- E-Mail-Benachrichtigung der beteiligen Personen
- automatisiertes Sperren
- externe Files (SV) können geprüft werden
- externe Systeme (CMS, SRM) können angebunden werden
Unsere Lösung
Marlin Compliance Screening (MCS) ist ein SAP® Add-on zum Abgleich von Personen und Unternehmen mit Sanktionslisten aller Art – ob Boykott, Betrug, Terroristen oder PEP-Listen (politisch exponierte Personen). Die Anwendung setzt am operativen SAP® Prozess an und überwacht die Anlage und Pflege von Stamm- sowie Bestandsdaten von Debitoren und Kreditoren, im Personalstamm, beim Geschäftspartner und in den Bankstammdaten von Unternehmen. Darüber hinaus erfolgt die Sanktionslistprüfung und das auch in relevanten Bewegungsdaten im Vertrieb und Einkauf. Ebenso erfolgt der Abgleich bei manuell eingetragenen, abweichenden Warenempfänger oder CPD-Konten.
Damit ein Konzern den unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen der Länder nachkommen kann, werden diese im Customizing abgebildet. Sie können europäische Buchungskreisen anderen Listen und zuständigen Mitarbeitern zuordnen, wie zum Beispiel den amerikanischen Buchungskreisen.
Bei einer Übereinstimmung mit einer Liste, erhalten die zuständigen Sacharbeiter des jeweiligen Rechtsgebietes eines Unternehmens automatisch eine Benachrichtigung. Das Compliance Management System setzt je nach Einstellungen unterschiedliche Sperren und informiert über eine Meldung den Anwender. Der Befundmonitor qualifiziert die Treffer und verarbeitet diese weiter. Sämtliche Schritte werden dokumentiert und nachvollziehbar in einer Akte festgehalten. Über einen Webservice lassen sich non-SAP® Systeme an den Screening-Prozess anbinden. Ebenso können Stammdaten als CSV-Dateien hochgeladen, geprüft und dokumentiert werden.
Mit dem Add-on Marlin Content (MCT) ermitteln wir zu einem Stammsatz den nationalen und internationalen Mutterkonzern und gleichen diesen ebenfalls mit Listen ab.
Compliance Management – Funktionen
- Dialogprüfung bei der Anlage und Pflege von Stammdaten
- Prüfung der Objekte Debitor, Kreditor, Ansprechpartner, Geschäftspartner, Personalstammsatz
- Prüfung bei der Erstellung von relevanten Bewegungsdaten im SD und MM
- Prüfung der vorhandenen Bestandsdaten
- Deltaprüfung bei einer Änderung der Listen
- Prüfung von externen CSV-Dateien
- Anbindung von weiteren Systemen über einen Webservice
- Abbildung von unterschiedlichen Rechtsgebiete wie z. B. USA, Europa, China
- Erstellung einer Akte je Compliance-Fall
- E-Mail-Benachrichtigung der beteiligten Sachbearbeiter
- Buchungskreis-spezifisches Customizing
- automatisiertes Setzen von Sperren und Kontrolle der Sperren
- Hinzufügen von Notizen und Dokumenten
- Erstellung einer Handakte zum Versenden
- Bearbeitungsmonitor
- revisionssichere und SOX-konforme Belegführung
- Nachprüfung der Good-Guy- und Bad-Guy-Listen
- Import von internationalen Sanktionslisten
- Import von PEP-Listen (politisch exponierte Personen)
- Import eigener Listen
- Erstellung einer Personal Blacklist
- sprachenunabhängige Prüftechnologie
- E-Mail-Benachrichtigung der beteiligen Personen
- Schnittstelle zum Produkt MCT für die Prüfung von Mutterkonzernen
- Lauffähigkeit auf SAP® S/4HANA und/oder SAP® ERP ECC 6.0
Gesetzliche Grundlagen
Mit den Verordnungen 2580/2001 - 881/2002 verbietet die Europäische Union terroristischen Organisationen und Einzelpersonen, im In- und Ausland Vermögenswerte und Dienstleistungen bereitzustellen. Die Unternehmensleitung ist nach §§ 13, 14 Abs. 2 StGB verpflichtet, organisatorische Gegenmaßnahmen zu treffen. Nach § 17 Abs. 1 bis 7 des AWG sind Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen strafbar. Damit sind nicht nur Warenlieferungen, sondern auch Geschäftskontakte untersagt. Die US-Behörden „Bureau for Industry and Security“ (BIS) und „Office for Foreign Assets Controls“ (OFAC) haben ebenfalls Vorschriften erlassen, die auch für nicht-US-Unternehmen gelten.
Einsteigerlizenz | MCS – ein produktives SAP System mit bis zu 25.000 Stammdaten |
Einmalige Lizenz | 5.000 EUR |
Wartung/Jahr | 1.000 EUR |
Implementierung | 4.000 EUR (ohne Workshop und Reisekosten) |